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   BVerwG, 05.06.1968 - V C 79.67   

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https://dejure.org/1968,2947
BVerwG, 05.06.1968 - V C 79.67 (https://dejure.org/1968,2947)
BVerwG, Entscheidung vom 05.06.1968 - V C 79.67 (https://dejure.org/1968,2947)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Juni 1968 - V C 79.67 (https://dejure.org/1968,2947)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Reichweite der verwaltungsgerichtlichen Aufklärungspflicht - Anspruch auf Gewährung eines Aufstockungsdarlehens - Voraussetzungen der Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Begründetheit einer zulassungsfreien Verfahrensrevision - Prüfung der Schlüssigkeit einer ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 03.01.1966 - V CB 32.65

    Bewilligung eines Armenrechts - Prozessfähigkeit eines Klägers

    Auszug aus BVerwG, 05.06.1968 - V C 79.67
    Diese Tatsachen müssen - ihre Richtigkeit unterstellt - den gerügten Verfahrensmangel ergeben (Beschluß vom 3. Januar 1966 - BVerwG V CB 32.65 -).

    Somit verbleiben lediglich folgende Rügen, die - bei Anlegen eines großzügigen Maßstabes an die Darlegungspflicht (vgl. den obengenannten Beschluß BVerwG V CB 32.65) - als schlüssig und damit als zulässig angesehen werden können:.

  • BVerwG, 29.06.1960 - V C 420.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 05.06.1968 - V C 79.67
    Das Verwaltungsgericht hat sich in dem zweiten Teil seiner Entscheidungsgründe, den Ursachenzusammenhang betreffend, auf seine Begründung im ersten Teil, in dem die Fortdauer der Existenzgefährdung geprüft und bejaht worden ist, bezogen: "Dies trifft, wie oben ausgeführt, jedoch nicht zu"; ferner: "Wie ausgeführt, wurde ... das Erstdarlehen in unzureichender Höhe gewährt." Das Gericht muß zwar die seine Entscheidung tragenden Gründe kurz und sachlich darlegen; es muß sich aber nicht in einen Meinungsstreit einlassen und alle nur denkbaren Einwände entkräften (RG in JW 1938, 1189; ebenso BVerwG in dem zu diesem Punkt nicht veröffentlichten Urteil vom 29. Juni 1960 - BVerwG V C 420.58 - und im Beschluß vom 3. Januar 1966 - BVerwG V B 118.65 -).
  • BVerwG, 16.12.1954 - III C 7.54
    Auszug aus BVerwG, 05.06.1968 - V C 79.67
    Dieser wiederum ist nur dann wesentlich, wenn das angefochtene Urteil ohne ihn einen anderen Inhalt bekommen hätte (Beschluß des III. Senats vom 16. Dezember 1954 [BVerwGE 1, 281] und die sich ihm anschließende ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts).
  • BVerwG, 03.01.1966 - V B 118.65

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher

    Auszug aus BVerwG, 05.06.1968 - V C 79.67
    Das Verwaltungsgericht hat sich in dem zweiten Teil seiner Entscheidungsgründe, den Ursachenzusammenhang betreffend, auf seine Begründung im ersten Teil, in dem die Fortdauer der Existenzgefährdung geprüft und bejaht worden ist, bezogen: "Dies trifft, wie oben ausgeführt, jedoch nicht zu"; ferner: "Wie ausgeführt, wurde ... das Erstdarlehen in unzureichender Höhe gewährt." Das Gericht muß zwar die seine Entscheidung tragenden Gründe kurz und sachlich darlegen; es muß sich aber nicht in einen Meinungsstreit einlassen und alle nur denkbaren Einwände entkräften (RG in JW 1938, 1189; ebenso BVerwG in dem zu diesem Punkt nicht veröffentlichten Urteil vom 29. Juni 1960 - BVerwG V C 420.58 - und im Beschluß vom 3. Januar 1966 - BVerwG V B 118.65 -).
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